Nicht störendes Gewerbe
Nicht störendes Gewerbe bezeichnet gewerblicheTätigkeiten, die in Wohngebieten erlaubt sind, weil sie die Nachbarschaft nichtbeeinträchtigen, z. B. Bürotätigkeiten oder kleinere Handwerksbetriebe. Werbeispielsweise in einem Bungalow ein Atelier für Kunst oder Design betreibt,profitiert von den Regelungen für nicht störendes Gewerbe, solange die Nutzungkeine Belästigungen verursacht.